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Bürger Energie Genossenschaft STeinfurt

Herzlich willkommen!

Wir sind eine starke Genossenschaft mit fast 1.000 Mitgliedern aus Steinfurt und Umgebung. Wir möchten die Energiewende in Steinfurt und der Region, im Sinne unserer Mitglieder und aller Bürger, aktiv mitgestalten und dabei die Wertschöpfung in der Region belassen. Zu diesem Zweck sind wir mit 15% an den Stadtwerken Steinfurt, sowie mit einem kleinen Anteil am Windpark Hollich-Sellen beteiligt.

Aber auch unsere Mitglieder können ganz persönlich dazu beitragen. Als Bezieher von Strom und Gas durch die Steinfurter Stadtwerke fördern und unterstützen Sie die heimische Wirtschaft. Sie nutzen damit auch den vor Ort erzeugten regenerativen Strom. Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich auf die, von uns ausgehandelten, Vorteile für Genossenschaftsmitglieder beim Bezug von Strom und Gas bei den Stadtwerken Steinfurt hinweisen. Bitte melden Sie sich bei den Stadtwerken persönlich oder telefonisch unter 02552-7070, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

Unsere Ziele

Die BEGST will:
  • weitere Bündelung des Energieeinkaufes für die Mitglieder und Weitergabe der dadurch zu erzielenden Preisvorteile.
  • die lokale Energie- und Wärmeversorgung auf Basis regionaler erneuerbarer Energiequellen, die Wasserversorgung sowie den Datennetzausbau fördern.
  • dass die Wertschöpfung aus dem Verkauf und der Verteilung von Energie zum größtmöglichen Teilen in Steinfurt verbleibt.
  • dass die Netze für Gas, Wasser, Strom und Daten von Unternehmen betrieben werden, an denen die Steinfurter Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind.
  • die Zukunft einer verantwortungsvollen und bezahlbaren Wasserversorgung sichern.
  • Bündelung der Energieberatungsnachfragen der Genossenschaftsmitglieder.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten einen „Genossenschaftstarif“ für Strom und Gas der Stadtwerke Steinfurt.
  • Durch die genossenschaftliche Überwachung der BEGST ist das Risiko geringer als bei anderen Gesellschaftsformen.
  • Sie können mitbestimmen! Sie haben eine Stimme in der Generalversammlung.
  • Angedacht ist eine Dividende von 3,5% bis 4,5% pro Jahr.
  • Sie können in der Region konkret nachvollziehen, wie und wo Ihr Geld arbeitet.
  • Sie handeln in Verantwortung für nachfolgende Generationen durch aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
  • Sie können vergünstigte Energieberatungen in Anspruch nehmen.

 

Mitgliedschaft

Die Mitgliederverwaltung läuft über das Portal Bürgerbeteiligung Steinfurt. Hier können Sie Ihre Daten ändern sowie Steuerunterlagen downloaden.
Eine Beteiligung ist zur Zeit nicht möglich. Sollten Mitglieder ihre Anteile ganz oder teilweise abgeben wollen, dann versuchen wir diese Anteile an Interessenten zu vermitteln. Bei Interesse können Sie sich hier eintragen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Sebastian Hahn

Betriebswirt VWA | Vorstand

Hermann Lindhof

Betriebswirt und Versicherungskaufmann | Vorstand

Hendrik Verst

Staatl. gepr. Techniker für Elektrotechnik | Vorstand

Christian Roters

Diplom-Bankbetriebswirt | Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ulrich Schnittker

Rechtsanwalt | Stellv. Vorsitzendes des Aufsichtsrats

Jan-Henrik Schulz

Betriebswirt und Mitbetreiber vom Holzhof Steinfurt | Mitglied des Aufsichtsrats

Jörg Tiemann

Mitinitiator und Geschäftsführer Windpark Hollich | Mitglied des Aufsichtsrats

Christoph Uhlenbrock

Staatlich geprüfter Landwirt | Mitglied des Aufsichtsrats

Daniel Kamer

Mitglied des Aufsichtsrats

Gründungsmitglieder

Unser Gründungsteam bestehend aus 11 Bürgerinnen und Bürgern aus beiden Stadtteilen Steinfurts (von links nach rechts): Peter Wicher, Ulrich Schnittker, Stephanie Tiemann, Peter Paul Krass, Herman Lindhof, Jörg Tiemann, Sebastian Hahn, Jan-Henrik Schulz und Stefan Gasch. Martina Stienemann und Christian Roters fehlen leider auf dem Foto.

Häufige Fragen

Jeden Tag erreichen uns neue Fragen. Die häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions, kurz FAQ) haben wir hier für Sie in drei Rubriken zusammengestellt und beantwortet. Wir haben Ihre Frage noch nicht beantwortet? Nutzen Sie unser Kontaktformular!

MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft kann erst nach Eintragung in das Genossenschaftsregister erworben werden. Sie wird durch Unterzeichnung einer schriftlichen, verbindlichen Beitrittserklärung und Einzahlung des Geschäftsanteils möglich.

Nein!

Da minderjährige Kinder immer durch beide Elterteile vertreten werden, können im Einzelfall erhebliche, auch zeitaufwändige Schwierigkeiten bei der Vertretung entstehen. Deshalb sieht die Satzung der Genossenschaft nur die Mitgliedschaft volljähriger Personen vor.

Nein!

Nur Einzelpersonen können Mitglied in der Genossenschaft werden. So hat ein Ehepaar auch dann 2 Stimmen.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren schriftlich kündigen.

Die BEGST ist eine in der Region Steinfurt tätige Genossenschaft mit starkem regionalen Bezug. Eine Geldanlagemöglichkeit für nicht aus dem Kreis Steinfurt kommende Investoren widerspricht diesem Gedanken. Bei dem Interessenten, der außerhalb der Region lebt, muss in der Regel ein Bezug zu dieser Region bestehen (z.B. Grundbesitz, Arbeitsstätte, Herkunft, etc.). In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entscheidet der Vorstand über die Zulassung einer Mitgliedschaft.

Ja!

Fragen Sie sich jedoch auch einmal, ob ein Wechsel zu einem Günstiganbieter Ihrem Wirtschaftsraum nutzt. Profitieren die regionalen Gesellschafter (Stadt, BEGST) und Energieerzeuger davon? Zahlt dieser Anbieter in der Region Löhne, Sozialabgaben und Steuern? Viele Günstiganbieter haben in den vergangenen Jahren nicht das halten können was sie versprochen haben. Einige Kunden bekamen ihr vorausgezahltes Geld nicht zurück, weil deren Günstiganbieter zahlungsunfähig wurde.

Der Anteil an der Genossenschaft gehört zum Erbe. Die Satzung sieht vor, dass die Mitgliedschaft mit Ablauf des Todesjahres endet. Nach Ablauf der darauffolgenden Generalversammlung wird das Guthaben den Erben zur Verfügung gestellt. Will dann ein Erbe nach Auszahlung der Anteile Mitglied in der Genossenschaft werden, so kann er dieses dem Vorstand der Genossenschaft mitteilen.

GENOSSENSCHAFT

Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen ihrer Mitglieder fördert. Jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens. Es profitiert somit unmittelbar von den Leistungen seiner Genossenschaft.

Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

Demokratische Grundstruktur nach Köpfen und nicht nach Kapitalanteilen.
Transparente Entscheidungen und Kontrolle durch eine jährliche Mitgliederversammlung.
Wirtschaftliche Stabilität durch die zwingende Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband, der die Einhaltung insbesondere der wirtschaftlichen Regeln prüft.

Die Genossenschaftsform ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme in der Generalversammlung. Dies schützt vor der Dominanz eines Mitglieds und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

In § 24 ( 2e) unserer Satzung ist die Vergütung an den Aufsichtsrat so geregelt, daß es der Beschlussfassung der Generalversammlung hierüber bedarf. Die nächste Generalversammlung wird wahrscheinlich Mitte nächsten Jahres stattfinden. Zur Zeit ist eine Vergütung nicht angedacht.

§ 15 ( 2 ) regelt das Dienstverhältnis und damit die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands, der Aufsichtsrat ist hierfür entsprechend Absatz 3 zuständig.

FINANZEN

Die BEGST hat das Bestreben, möglicht viele Steinfurter über die BEGST an den Stadtwerken Steinfurt zu beteiligen. Wie viele Geschäftsanteile der Einzelne erhalten kann, richtet sich an der Nachfrage aus.

Dies hängt davon ab, ob die Genossenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben noch weiteres Kapital benötigt. Nur dann wird die Genossenschaft auf Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat die Zeichnung weiterer Anteile zulassen. Ausnahme: Die Mitglieder können untereinander Anteile mit Zustimmung des Vorstands bzw. Aufsichtsrates weitergeben.

Durch die Zeichnung von Geschäftsanteilen entsteht eine Geldanlage, die in der Rechtsform der Genossenschaft dem mit Abstand geringsten Insolvenzrisiko unterliegt.

Eine Dividendenausschüttung von 3,5 – 4,5 % wird angestrebt. Es wurden aber auch bereits höhere Dividenden ausgeschüttet.

Ja! Die Beteiligung an den Stadtwerken ist eine Beteiligung an einem Unternehmen. Sie unterliegt einem unternehmerischen Risiko! Aufgrund der Eigenkontrolle durch die Gesellschafter (Stadt / RWE / BEGST) ist dieses Risiko sicherlich wesentlich geringer als bei Beteiligungen an anonymen Gesellschaften.

Das Beteiligungsrisiko in Form der Geschäftsanteile wurde bereits in der Gründungsversammlung der Genossenschaft festgelegt. Somit besteht kein darüber hinaus gehendes Risiko für die Mitglieder.

Sie haben Interesse an unserer Arbeit oder Fragen? Schreiben Sie uns!